Das Landgericht Würzburg hat entschieden: Facebook muss bei verleumderischen Falschaussagen nicht von selbst aktiv werden – schließlich hat sich der Konzern die Inhalte nicht zu eigen gemacht. Erneut hat sich Facebook auf deutschem Boden durchgesetzt – und lässt die Opfer weiterhin allein.
Wir alle kennen das Selfie des syrischen Flüchtlings Anas M. mit Angela Merkel. Woher?...
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Facebook und das Teilen von Falschaussagen
